Eine Software ist mandantenfähig, wenn sie die gleichzeitige Verwaltung mehrerer Mandanten (z.B. Kunden oder Regionen) über einen Nutzer erlaubt. Dies ist zum Beispiel bei der Belieferung von Filialen oder Niederlassungen wichtig. So sind in der Tourenplanung alle Objekte mit geografischem Bezug einem Mandanten zugeordnet, so dass die Planung nach Niederlassungen getrennt erfolgen kann. Für Auswertungen oder bei einer notwendigen Zusammenarbeit mehrerer Niederlassungen können mehrere Mandanten gemeinsam aktiviert werden.