Die Arbeitszeitregelung für Lkw-Fahrer ist eine wichtige Restriktion bei der Tourenplanung.
Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das für abhängig beschäftigtes Fahrpersonal gilt, spielt vor allem für Lkw ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) eine wichtige Rolle.
Allgemein fordert das ArbZG eine mindestens 30-minütige Arbeitszeitpause nach höchstens 6 Stunden Arbeit. Ebenso gilt, dass die tägliche Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden begrenzt ist, jedoch zweimal pro Woche auf maximal 10 Stunden erweitert werden kann.
Das KrFArbZG gilt auch für selbstständige Fahrer und fordert eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, die kurzzeitig auf bis zu 60 Stunden pro Woche ausgedehnt werden kann.
Die Gesetze haben zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Darüber hinaus gilt auch die Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten (europaweit), die wiederum zahlreiche Sonderfälle regelt. Dies hat dazu geführt, dass die Prüfung, ob die nächste Schicht eines Fahrers tatsächlich zulässig ist, zum Alptraum verkommen kann. Insbesondere muss man dazu die Einsatzzeiten eines Fahrers in den letzten Monaten genau kennen.