Die Lenk- und Ruhezeitregelungen für Kraftfahrer sind in der EG-Verordnung 561/2006 geregelt. Sie gelten damit praktisch europaweit für Kraftfahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bzw. in Deutschland bereits ab 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht.
Die wichtigsten Regelungen betreffen die notwendigen Pausen und maximalen Lenkzeiten.
So müssen z. B. nach maximal 4,5 Stunden eine oder mehrere Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten genommen werden. Die Pausen dürfen gesplittet werden, jedoch nur nach einem speziellen Muster.
Die Tageslenkzeit ist auf 9 Stunden begrenzt, wobei sie zweimal pro Woche auf 10 Stunden ausgedehnt werden darf. Beträgt die Lenkzeit mehr als 9 Stunden, so gilt wiederum die Pausenregelung für die Lenkzeit über 4,5 Stunden ein zweites Mal: Man benötigt also in den letzten 4,5 Stunden Lenkzeit wieder eine oder mehrere Pausen von insgesamt mindestens 45 Minuten.
Die Wochenlenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt, wobei innerhalb von 2 Wochen nur 90 Stunden zulässig sind.
Die Regelung enthält auch noch zahlreiche weitere Teil- und Sonderregelungen, die dazu geführt haben, dass es zahlreiche Bücher zu diesem Thema gibt, die ausführlich auf Sonderfälle eingehen.
Fährt man wiederum mit 2 Fahrern, die sich abwechseln, so kann das ununterbrochene Fahren erheblich ausgedehnt werden.